Aus- / Weiterbildung: Qualitätsmanagement
Notwendigkeit von Qualitätsmanagement
Mit der GKV-Gesundheitsreform hat das Qualitätsmanagement Eingang in das SGB
V gefunden. Dort heißt es:
§ 135 a Verpflichtung zur Qualitätssicherung
Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der
Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.
Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“
Aber nicht nur der Gesetzgeber fordert Qualität, sondern auch die Patienten und Kostenträger.
In der Fortbildungsreihe „Ärztliche Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement“ werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen umfassend auf die zahlreichen Aufgaben, die mit der Einführung von Qualitätsmanagement verbunden sind, vorbereitet.
| Thema |
200 Stunden Kurs-Weiterbildung in Ärztliches Qualitätsmanagement gemäß § 4 Abs. 8 (M)WBO der BÄK |
| Adressaten |
Angehörige aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen |
| Ziele | Zertifikat "Qualitätsmanager im
Gesundheitswesen" Voraussetzung für die Anerkennung der Zusatzweiterbezeichnung der Ärztekammern |
| Voraussetzung | Berufserfahrung im Gesundheitswesen. S. Curriculum der Bundesärztekammer |
| Dauer |
Präsenzphase: 15 Tage (5 Kursteile zu je 3 Tagen, 150 Stunden) Selbststudium: 50 Stunden |
| Methode | Theorie, Demonstration, Praktische Übungen, Fallbesprechungen, Prüfung |
| Seminarinhalte |
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| Anerkennung | Zertifizierungspunkte der Ärztekammern: 120/150 |