Aus- / Weiterbildung: Qualitätsmanagement

Notwendigkeit von Qualitätsmanagement

Mit der GKV-Gesundheitsreform hat das Qualitätsmanagement Eingang in das SGB V gefunden. Dort heißt es:
§ 135 a Verpflichtung zur Qualitätssicherung
Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.
Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“

Aber nicht nur der Gesetzgeber fordert Qualität, sondern auch die Patienten und Kostenträger.

In der Fortbildungsreihe „Ärztliche Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement“ werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen umfassend auf die zahlreichen Aufgaben, die mit der Einführung von Qualitätsmanagement verbunden sind, vorbereitet.  

Thema
 
200 Stunden Kurs-Weiterbildung in Ärztliches Qualitätsmanagement gemäß § 4 Abs. 8 (M)WBO der BÄK
Adressaten
 
Angehörige aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen
Ziele Zertifikat "Qualitätsmanager im Gesundheitswesen"
Voraussetzung für die Anerkennung der Zusatzweiterbezeichnung der Ärztekammern
Voraussetzung Berufserfahrung im Gesundheitswesen. S. Curriculum der Bundesärztekammer
Dauer Präsenzphase: 15 Tage (5 Kursteile zu je 3 Tagen, 150 Stunden)
Selbststudium: 50 Stunden
Methode Theorie, Demonstration, Praktische Übungen, Fallbesprechungen, Prüfung
Seminarinhalte
  1. Kursteil A:
    • Einführung in das Qualitätsmanagement
    • Grundlagen der Kommunikation und Moderationi
    • Statistische Verfahren
    • Evidenzbasierte Medizin
       
  2. Kursteil B:
    • Gesundheitsökonomie
    • Projektmanagement
    • Prozessmanagement
    • Messen und Managen
       
  3. Kursteil C:
    • Management-Theorien
    • QM-Modelle ISO 9001 und KTQ
    • QM in der Arztpraxis
       
  4. Kursteil D:
    • QM-Modell EFQM
    • Integrierte Management-Systeme
    • Organisationspsychologie
    • Crosswalk
       
  5. Kursteil E:
    • Disease Management
    • Managed Care
    • Medienprojekt
    • Abschlussprüfung
Anerkennung Zertifizierungspunkte der Ärztekammern: 120/150

 

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